Trampolin wer haftet bei einem Unfall
Trampolin, wer haftet?
Ein Trampolin ist inzwischen zu einer Art Trendsportart aufgestiegen. Es steht in vielen Gärten und ist ein beliebter Ort zum Spielen für Ihre Kinder, aber sicherlich auch für Freunde oder Nachbarskinder. Doch wer haftet, wenn auf dem Trampolin ein Unfall passiert?
Denn in den letzten Jahren ist nicht nur die Anzahl der Trampoline gestiegen. Auch die Anzahl der damit verbundenen Verletzungen ist gestiegen und genauso auch die Anzahl der Prozesse im Zusammenhang mit der Haftung bei einem Unfall auf dem Trampolin. Denn wer bei einem Unfall haftet, ist nicht immer ganz klar.
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Unfallmagnet Trampolin
Ein Gartentrampolin ist für Kinder ideal dazu geeignet, eine Menge an überschüssiger Energie loszuwerden und zu toben. Dabei macht das Spielen großen Spaß und fördert zudem den Muskelaufbau und das Gleichgewicht. Aber es kommt auch immer wieder zu Unfällen auf dem Spielgerät. Dazu gehören beispielsweise Prellungen, Bänderrisse, Brüche, Verletzungen am Kopf oder am Hals. Auch zu Verletzungen mit schlimmen Folgen kann es auf so einem Trampolin kommen. Es sollte also unbedingt einiges beachtet werden, wenn man sich ein solches Gerät in den Garten stellen möchte.
Die Aufsichtspflicht am Trampolin
Bei dem Garten handelt es sich um keinen öffentlichen Spielplatz. Doch auch hier müssen die Eltern Ihre Kinder beaufsichtigen und darauf achten, Schäden von Ihnen fernzuhalten. Dabei gilt das nicht nur für die eigenen Kinder, sondern auch für Besuchskinder, die auf dem Trampolin spielen. Es wird hier allerdings zwischen vertraglicher und gesetzlicher Haftung unterschieden. Wer sich bereit erklärt hat, ein Kind zu beaufsichtigen, haftet stärker als wenn gar nicht bekannt war, dass sich dort noch ein anderes Kind aufhält.
Bei der Haftung kommt es vor allem auch darauf an, wie alt das Kind ist und was für einen Kenntnisstand es hat. Zehnjährige beispielsweise haften bereits eingeschränkt selbst. Für die Haftungsfrage bei einem Unfall ist es also unter anderem wichtig, wie alt das Kind ist und wie es die Situation bereits einschätzen kann. Da bei einem Spielunfall ja auch niemand Schuld hat, es ist eben ein Unfall.
Haftung bei Einverständiserklärung
Eine Möglichkeit die Haftung zu umgehen wäre beispielsweise, sich von den Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen. Zumindest steigt die Haftungsschwelle dabei deutlich. Die Eltern der fremden Kinder sichern dann zu, dass die Aufsichtspflicht bei ihnen liegt und nicht bei den Eltern, denen das Trampolin gehört. Doch wer unterschreibt schon eine Einverständniserklärung, wenn das Kind einfach nur bei den Nachbarn spielen will?
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Sicherheit an erster Stelle
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherheit von dem Trampolin. Es muss zwingend in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Ist es das nicht, haftet der Besitzer komplett alleine, egal ob eine Einverständniserklärung vorliegt. Die Sicherheit ist auch bei den Prozessen zu diesem Thema immer ein sehr wichtiger Faktor, da es ansonsten kaum Beweise gibt. Wichtig ist ein Sicherheitsnetz an dem Trampolin, eine Umrandung, ein korrekter Aufbau mit genügend Abstand, sowie Regel für das Spielen auf dem Trampolin, die von allen spielenden Kinder verstanden werden sollten.
Wenn das eigene Trampolin also einen Mangel aufweist, sollte das Spielen so schnell wie möglich unterbunden und der Mangel beseitigt werden. Ansonsten ist ja nicht nur die Haftung ein Problem, sondern auch die Sicherheit der spielenden Kinder.
Trampolin, wer haftet?
Es ist also nicht so einfach, diese Frage korrekt beantworten zu können. Es kommt zu einem großen Teil doch immer auf die Umstände an, unter denen der Unfall passiert ist. Wünschenswert wäre es natürlich, wenn es auf dem Trampolin zu gar keinem Unfall kommt und alle viel Freude an dem Gerät haben. Leider ist das natürlich nur eine Wunschvorstellung, denn zu Unfällen kann es immer kommen.
Da hilft nur, das Trampolin zunächst immer genau zu inspizieren, damit es zu keinem Unfall wegen technischer Mängel kommen kann. Weist das Trampolin ein Problem auf, so sollte es sofort gesperrt werden. Lassen Sie sich auch immer genau informieren, wer zu Besuch ist und auf dem Trampolin spielt und haben Sie es immer ein bisschen im Blick. Die einfachste Lösung wäre natürlich eine Einverständniserklärung.
So haften Sie zwar immer noch, allerdings nicht in einem so hohen Maße. Es ist jedoch schwierig, die von allen Spielkameraden Ihrer Kinder auch wirklich zu bekommen. Deshalb sollten Sie Ihrer Aufsichtspflicht am Ende unbedingt nachkommen und vor allem das Trampolin regelmäßig überprüfen. Denn wenn es aufgrund von Ihrer Nachlässigkeit zu einem Unfall kommt, kann es durchaus zu einer recht großen Geldforderung kommen. Und es möchte ja auch niemand, dass sich ein Kind auf dem eigenen Trampolin verletzt oder zu Schaden kommt.
Wer sich ein Trampolin in den Garten stellen will, sollte also unbedingt einige Dinge beachten und nicht nur die positiven Aspekte von dem Spielgerät sehen. Denn es kann durchaus auch eine Gefahrenquelle sein, die gebührend beachtet werden sollte. Nehmen Sie sich in diesem Punkt nicht aus der Verantwortung, sondern haben Sie das Trampolin immer im Blick, überprüfen Sie es regelmäßig. Nur so werden Ihre Kinder und andere dort dauerhaft Spaß haben können.
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