Gartentrampolin für den Kindergarten
Gartentrampolin für den Kindergarten
Viele Kinder in den Kindergärten lieben es, auf dem Trampolin zu springen. Damit alle jederzeit viel Spaß dabei haben, ist es hilfreich, auf die Auswahl dieser Sportgeräte zu achten und Unfälle aus sicherheitstechnischer Sicht zu vermeiden. Gartentrampolin für den Kindergarten:
Auswahl der Trampoline für den Kindergarten
Auf dem Markt werden Trimmpoline, Freizeittrampoline, Minitrampoline und große Wettkampftrampoline in runder oder auch rechteckiger Form angeboten. In den Kindergärten kommen im Normalfall Freizeittrampoline und Trimmpoline zum Einsatz. Es wird dazu geraten, Wettkampftrampoline nicht in Kindertageseinrichtungen zu verwenden.
Beim Einkauf sollte auf eine Baumusterprüfung und eine CE-Kennzeichnung geachtet werden. Ein vorhandenes TÜV- oder GS-Prüfzeichen auf dem Trampolin bietet zusätzliche Sicherheit.
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Sichere Konstruktion
Die Trampoline haben belastungsfähige Federn, eine stabile Rahmenkonstruktion und eine sicher befestigte sowie vollständige Abdeckung von Verspannung und Rahmen aufzuweisen. Die Materialien der Geräte müssen beim Aufstellen im Außenbereich witterungsbeständig sein. Sprungtuch und Abdeckung sollten verschiedene Farben haben. Außerdem ist es sehr sinnvoll, wenn eine Mittenmarkierung vorhanden ist.
Sicherer Aufbau
Die Geräte müssen standsicher aufgestellt werden. Im Fallraum, das bedeutet, mindestens zwei Meter ab der Außenkante vom Trampolin, dürfen keinerlei Steine, harte Bauteile und Ähnliches vorhanden sein. Der Bereich unterhalb des Geräts hat von Hindernissen frei zu sein.
Bis zu einer Gerätehöhe von 60 Zentimetern ist es möglich, Freizeittrampoline auf dem Rasen aufzubauen. Beträgt die Gerätehöhe mehr als 60 Zentimeter, muss ein stoßdämpfender Boden, wie etwa Feinkies zwischen zwei und acht Millimeter, nicht bindender Stand, Fallschutzplatten, Rindenmulch oder Sportmatten vorgesehen werden.
Ist kein ausreichend stoßdämpfender Untergrund vorhanden, haben Sicherheitsnetze die Trampoline komplett zu umschließen, damit ein Herausfallen oder Abstürzen der Nutzer verhindert wird. Bei der Benutzung derartiger Netze ist vor allem auf eine ausreichende Stabilität und Höhe zu achten. Während des Trampolinspringens muss der Ein- und Ausstiegsbereich geschlossen bleiben.
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Wartung und Kontrollen
Die Geräte sind in regelmäßigen Abständen beispielsweise nach Herstellerangaben zu kontrollieren, prüfen und zu warten. Das beinhaltet eine Funktions- und Sichtprüfung auf Mängel, die äußerlich erkennbar sind durch die Verantwortlichen vor dem jeweiligen Benutzen. Auch eine regelmäßig wiederkehrende, d. h. mindestens eine Prüfung des sicherheitstechnischen Zustandes pro Jahr mittels befähigte Personen muss erfolgen. Mängel, die festgestellt wurden, sind unmittelbar zu beseitigen. Bis zur Entfernung von aufgetretenen Mängeln darf das entsprechende Trampolin nicht genutzt werden.
Unterweisung
Die Kinder müssen auf das richtige Benutzen des Trampolins hingewiesen werden. Für das Springen auf diesem Gerät ist eine maximale Nutzerzahl festzulegen, z. B. dass die Benutzung lediglich jeweils einzeln erfolgen kann. Sinnvoll ist es, wenn nur mit den Füßen gehüpft wird. Bauch-, Rückensprünge und Salti sollten untersagt werden.
Wegen der Erstickungsgefahr sind Bonbons, Kaugummis und vergleichbares während des Springens im Mund zu verbieten. Beim Hüpfen dürfen keinerlei zerbrechliche oder scharfkantige Gegenstände mitgeführt werden. Vor dem Springen sind Uhren, Ketten und Ähnliches abzulegen.
Aufsicht
Bei der Nutzung der Trampoline muss eine ausreichende Aufsicht geführt werden. Die Erziehrinnen und Erzieher müssen mit den Sicherheitsregelungen vertraut sein. Ein Trampolinschein muss jedoch nicht absolviert werden.
Unbefugte Nutzung
Das unbefugte Benutzen muss verhindert werden. Kleine Trampoline sind lediglich zusammengeklappt und gegen Umkippen zu sichern oder an der Wand im gehängten Zustand aufzubewahren.